Freiheit statt Anarchie - auch im Internet
Freiheit im Internet bedeutet für mich nicht Anarchie. Ich will kein anarchisches Netz, in dem das Recht des Stärkeren oder des technisch Versierteren gilt. Deshalb geht es nicht um Freiheit vom Recht, sondern um Freiheit durch Recht. Recht ist in der virtuellen wie in der analogen Welt Voraussetzung der Freiheit.
Das Netz ist anonym, das Recht personalisiert
Schon heute gelten in der digitalen Welt dieselben Gesetze wie in der analogen. Wer ein Musikalbum oder einen Film ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers aus dem Internet herunterlädt, der handelt ebenso rechtswidrig wie ein Dieb im Kaufhaus. Eine Beleidigung in einem Online-Forum ist genauso ehrverletzend und damit verboten wie eine Beschimpfung auf der Straße. Und wer über das Internet versucht, an kinderpornografische Bilder zu gelangen, macht sich genauso strafbar wie derjenige, der die ausgedruckten Fotos anfordert. Allerdings sind die Mechanismen zur Durchsetzung der rechtlichen Regeln nicht ohne weiteres übertragbar. Sie müssen an die digitale Welt angepasst werden, denn: Das Netz ist anonym, das Recht ist personalisiert. Das Netz ist global, das Recht gilt regional. Das Netz ist schnell, Recht braucht Zeit.
Damit online und offline nicht nur dieselben Regeln gelten, sondern sie auch effektiv durchgesetzt werden, gibt es noch eine Menge zu tun. Zum Beispiel im Urheberrecht. Es muss sichergestellt werden, dass kreative Inhalte auch gerecht bezahlt werden. Die digitale Revolution hat viele Chancen für Künstler und Kreative geschaffen, aber auch neue Probleme für den Schutz des geistigen Eigentums. Hier sind Verwerter und Geräteindustrie ebenso gefragt wie Internetprovider und Verbraucher. Sie müssen gemeinsam einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen suchen. Ein Grund für viele Raubkopien war ja auch, dass etwa die Musikindustrie viel zu spät gute Geschäftsmodelle im Internet für legale Downloads entwickelt hat. Ein interessantes Modell ist dagegen die Kulturflatrate: Für einen Pauschal-Betrag kann man alle geschützten Inhalte – oder wenigstens eine bestimmte Gruppe – im Netz nutzen. Eine Regelung, wie sie in Frankreich geplant ist, wo der Internetzugang bei Verstößen gegen das Urheberrecht kurzerhand gesperrt werden soll, darf es aber in Deutschland nicht geben.
Der Dreck muss raus aus dem Netz
Auch der Kinderschutz im Netz ist eine wichtige Aufgabe. Weil das Netz anonym ist und praktisch keine soziale Kontrolle stattfindet, zirkulieren auch rechtswidrige Inhalte besonders häufig und schnell. Wenn pornografische Bilder von missbrauchten Kleinkindern aus dem Netz entfernt werden, hat das nichts mit Zensur, aber eine Menge mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polizei würde ebenso einschreiten, wenn sich jemand auf den Marktplatz stellen und dort Bilder vergewaltigter Kinder anbieten würde. Wichtig ist, dass es dabei strikt nach Recht und Gesetz zugeht, dass Jugend- und Datenschützer beteiligt sind und dass es einen effektiven Rechtsschutz vor staatlichen Eingriffen gibt. Ich meine, der Dreck muss raus aus dem Netz. Dabei sind alle gefordert. Nötig ist auch Zivilcourage im Netz, zum Beispiel dort, wo es um neonazistische oder rassistische Inhalte geht.
Zu einem effektiven Kinderschutz gehört außerdem die Aufklärung von Eltern und Kindern über die Gefahren des so genannten Groomings in Chatrooms, bei dem erwachsene Täter eine kindliche Cyber-Identität annehmen und so getarnt Kontakt zu ihren Opfern aufnehmen. Und auch über das so genannte Cyber-Mobbing müssen wir reden. Es darf nicht sein, dass Einzelne im Internet ungeschützt an den virtuellen Pranger gestellt werden. Der Schutz der Persönlichkeit muss auch im Netz gelten! Das setzt aber voraus, dass die Verantwortung für Inhalte im Netz klar zugeordnet ist. Wir brauchen eine Debatte darüber, wer wofür die Verantwortung übernimmt. Es muss klar sein, wer darauf zu achten hat, dass keine beleidigenden, verleumderischen oder hetzerischen Inhalte verbreitet und dass keine gefälschten Produkte angeboten werden. Denn nur wo Verantwortung klar zugeordnet ist, kann sie auch eingefordert werden.
Die Chancen des Internet kann nur nutzen, wer verantwortlich mit ihm umgehen kann. Viele junge Menschen geben viel zu sorglos Informationen über sich preis. Die Folgen des digitalen Striptease spüren viele im ersten Vorstellungsgespräch, wenn der Personalchef dank Google mehr über sie weiß, als ihnen lieb ist. Deshalb sind mehr Sensibilität und ein sparsamer Umgang mit den eigenen Daten nötig. Zudem müssen die Daten, die jeder von uns bewusst oder unbewusst im Netz hinterlässt, besser geschützt werden. Dass heute Informationen aus nahezu allen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger elektronisch gespeichert und damit leicht recherchierbar und verknüpfbar sind, weckt Begehrlichkeiten, vor allem bei Unternehmen, aber auch beim Staat. Diesen Verlockungen muss ein starker Riegel vorgeschoben werden, denn Privatheit sichert persönliche Freiheit und Selbstbestimmung. Und wir brauchen auch einen wirksamen Schutz vor den kriminellen Attacken auf die persönlichen Daten. Das fängt beim so genannten Phishing an und hört beim Bestellen im Versandhandel unter falschen Namen noch lange nicht auf.
Gegen die digitale Zweiklassengesellschaft
Politik und Recht müssen schließlich dafür sorgen, dass alle Menschen in Deutschland Zugang zum Internet haben. Etwa drei Millionen Haushalte und fünf Millionen Bundesbürger sind noch immer nicht an ein Breitbandnetz angeschlossen. Das muss geändert werden, wenn es keine digitale Zweiklassengesellschaft des Wissens und der Information geben soll. Der Zugang zum World Wide Web ist für mich auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Und zugleich ist er Voraussetzung dafür, dass demokratische Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozesse mit Hilfe des Internets verbessert werden können. Nur wenn alle Menschen einen schnellen Zugang zum Netz haben, können wir die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um unsere Demokratie zu stärken.
An einigen wichtigen Stellen haben wir unser Recht in der vergangenen Legislaturperiode bereits an die digitale Welt angepasst. Etwa mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Aber es bleiben viele Baustellen. An diesen sollten wir nicht länger mit verstreuten Einzelregelungen arbeiten, die selbst für Experten bisweilen schwer auffindbar und schwer verständlich sind.
Ich meine, wir sollten alle Regeln zur Bewältigung der digitalen Herausforderung in einem Internet-Gesetzbuch zusammenfassen. Das schafft Transparenz und erleichtert damit die Durchsetzung. Gleichzeitig verhindert ein NetGB, dass unnötig viele spezialisierte Einzelvorschriften formuliert werden, wo eine allgemeine Regel Klarheit schaffen kann. Eine Zusammenführung der Internet-Regeln kann Wertungswidersprüchen vorbeugen und den Blick für mögliche Synergien öffnen.
Die Arbeit am BGB dauerte 22 Jahre – das Netz ist schneller
Das NetGB, das ich mir vorstelle, müsste mindestens fünf Aspekte regeln: den Anspruch auf Zugang zum Netz, den Schutz der Daten und der digitalen Persönlichkeit, den Kinder- und Jugendschutz, den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet und schließlich das Urheberrecht in der digitalen Welt. Der Gedanke der Kodifikation ist nicht neu. Lange Zeit galt das Bürgerliche Gesetzbuch als dessen Krönung. 22 Jahre hat man am BGB gearbeitet, bis es am 1. Januar 1900 in Kraft trat. So viel Zeit können wir uns diesmal nicht lassen. Die digitale Welt ist schneller, und wenn wir dort Freiheit statt Anarchie wollen, brauchen wir kluge Regeln. «