Bürokratie und Alltag
"Die ordnungspolitische Gesamtentscheidung hat also vor den einzelnen wirtschaftspolitischen Handlungen zu stehen - wenn überhaupt sinnvolle Wirtschaftspolitik getrieben werden soll. Dieses ist ... eine Forderung, die sich aus wirtschaftspolitischer Erfahrung und nicht etwa aus einer Doktrin ergibt. ... Die Wirtschaftspolitik hat die Neigung, entweder in einen unrealistischen Doktrinarismus zu verfallen, welcher die jeweilige historische Situation nicht berücksichtigt, oder in einen ungrundsätzlichen Punktualismus, welcher die Wirtschaftspolitik zu einem Chaos unzusammenhängender oder widerspruchsvoller Massnahmen macht. In jedem Fall wird das Ziel verfehlt."
Walter Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1990, S. 250f.
Menden im Sauerland. Pfingstkirmes. Die Kirmes sei zwar sehr gut besucht gewesen, so die Verantwortlichen in der Mendener Zeitung, aber viele Besucher seien nur zum Schauen gekommen. Die Umsätze der Schausteller sind gegenüber den Vorjahren gesunken. "Kirmes ist Luxus geworden", so das Resümee. Eine Meldung, die in keinem Bundesbankbericht auftauchen wird, die aber die Stimmung in der Bevölkerung über die wirtschaftliche Lage im Frühsommer 2003 besser erfasst als die Monatsberichte der hoch bezahlten Beamten aus Frankfurt am Main. Dabei gibt es nicht nur Menschen, die sich aus psychologischen Gründen mit ihren Konsumausgaben zurückhalten, sondern immer mehr arme Haushalte, in denen ein Kirmesbesuch die finanziellen Möglichkeiten des Familienbudgets übersteigt. Ein verändertes Verständnis von sozialer Gerechtigkeit allein wird an dieser Tatsache nichts ändern. Dafür braucht man ganz traditionell eine andere Politik.
Arnsberg/Meschede. Bericht der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung der Diakonie Hochsauerland-Soest. Frauen mit Kindern seien bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen belastet. Zu den finanziellen Problemen und Existenzsorgen kämen oft Beziehungskrisen und familiäre Schwierigkeiten. Wenn die Frauen in dieser Situation schwanger würden, scheine für sie und ihre Familien alles zusammenzubrechen, so zwei Mitarbeiterinnen der Diakonie gegenüber der Westfälischen Rundschau.
It′s the recession, stupid!
Zur gleichen Zeit wird in Berlin über Generationengerechtigkeit diskutiert. Die steigenden Rentenbeiträge werden wieder einmal falsch interpretiert. Diese sind mit der Rezession und den steigenden Arbeitslosenzahlen zu erklären und eben nicht mit dem demographischen Wandel ab 2010. Aber soviel Einsicht in das Naheliegende ist derzeit nicht opportun. Stattdessen sollen die Rentenerhöhungen ausgesetzt werden oder die Krankenkassenbeiträge der Rentner erhöht - was einer Rentenkürzung entspricht. Man nennt das Strukturreform. An der Struktur der aus abhängiger Arbeit finanzierten sozialen Sicherungssysteme mag man aber nicht so kräftig rütteln. Dabei wäre das die einzige Strukturveränderung, die diesen Namen verdient. Die ganze Debatte über den demografischen Wandel hat zur Zeit nur eine nachvollziehbare Konsequenz. Man verunsichert die Menschen mit unklaren Begriffen und falschen Analysen. Das dokumentiert die Diakonie: Die Kinder, von denen alle reden, werden erst gar nicht geboren werden.
Zur gleichen Zeit erfahren mehrere hundert Arbeitnehmer in Arnsberg vom endgültigen Verlust ihrer Arbeitsplätze. Der US-Konzern Honeywell schließt ein profitabel arbeitendes Zweigwerk und das örtliche Handelsunternehmen Bremke und Hörster muss seine Supermarktkette an die Kaufland Stiftung (Lidl) verkaufen. Die 260 Mitarbeiter in der Arnsberger Unternehmensverwaltung werden arbeitslos.
Lebenslang in Arnsberg
Zur gleichen Zeit äußert sich Friedrich Merz, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum Arbeitslosengeld. Der hiesige Bundestagsabgeordnete hat praktisch sein gesamtes Berufsleben als Berufspolitiker verbracht. Seine Ehefrau ist als Richterin am hiesigen Landgericht Beamtin auf Lebenszeit. Merz hat ein Image als Wirtschafts- und Finanzexperte. Sein Wort hat in der Öffentlichkeit (wenn auch nicht bei Angela Merkel und Gerhard Schröder) Gewicht. Merz will das Arbeitslosengeld für die ersten vier Wochen streichen. Seine Begründung: Jede Familie muss für diese Zeit entsprechende Rücklagen gebildet haben. Ob Merz den Betroffenen in seinem eigenen Wahlkreis diese Erkenntnis selbst vermittelt hat, ist nicht bekannt. Aber darauf kommt es auch nicht an. Die Folgen solcher Erkenntnisse werden ihn schließlich nie selbst betreffen.
Mit den Arnsberger Neuzugängen gibt es 4,5 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Darunter Heike O., 25 Jahre alt, Kauffrau im Groß- und Außenhandel. Sie sucht seit bald einem Jahr einen neuen Arbeitsplatz. Frau O. macht dabei eine interessante Erfahrung. Viele Personalchefs sind der Überzeugung, sie sei "gefährlich". Frau O. hat weder eine ansteckende Krankheit, noch ist sie im Al-Kaida-Netzwerk aktiv. Gefährlich ist ihr Alter: Sie könnte schwanger werden. Dabei haben wir ein hervorragendes "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" - das Mutterschutzgesetz. Dort ist alles umfassend geregelt. In Paragraf 2 die Gestaltung der Arbeitszeit, in den Paragrafen 3 bis 8 die Beschäftigungsverbote, in den Paragrafen 9 und 10 die Kündigung und in den Paragrafen 11 bis 16 die Leistungen, unter anderem das Mutterschaftsgeld. Ein sehr hilfreiches Gesetz - für den Fall, dass Frau O. wieder einen Arbeitsplatz angeboten bekommen sollte. Bis dahin könnte sie ihr Problem in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage wohl nur durch einen diskret in das Vorstellungsgespräch hineingebrachten Sterilisationsnachweis lösen. Wie kann man den Unterschied zwischen rechtlicher Norm (Mutterschutz) und sozialer Realität (Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt) besser dokumentieren? Frau O. hilft kein Mutterschutzgesetz, sondern nur eine gesicherte Kinderbetreuung, damit ein Unternehmer ihre Mutterschaft nicht als ein Einstellungshindernis betrachten muss.
In den Fängen von GüKV und GBZugV
Zur gleichen Zeit erlebt ein Unternehmen aus dem Speditionsgewerbe real existierende Ordnungspolitik. Man ist seit 40 Jahren Zwangsmitglied in der regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Nutzen dieser halbstaatlichen Institution muss rätselhaft sein. Daher wird er Neumitgliedern auch gar nicht erst erklärt. Nur Rechnungen mit einem Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage bekommt man zugestellt. Eine Institution ist im Kern verottet, wenn sie darauf verzichtet, auch nur den Anschein einer Gegenleistung für beanspruchte Beiträge zu erwecken.
Mag die IHK noch einen Sinn haben, der sich dem Mitglied nur genausowenig erschließt wie frühere Beschlüsse des ZK der SED dem gemeinen Parteimitglied, entziehen sich andere Errungenschaften der Ordnungspolitik komplett dem gesunden Menschenverstand. So gibt es seit 1998 eine Novellierung der "Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr" (GBZugV), aufgrund der sich der Landrat des zuständigen Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde gemäß Paragraf 3 des "Güterkraftverkehrsgesetzes" (GüKV) alle fünf Jahre versichern muss, dass die Berufszugangsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind. Diese sind Eigenkapitalbescheinigung, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis.
"Maßgebend is auf′m Platz"
Diese Vorschrift ist unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten offensichtlich sinnlos. Die Existenzfrage eines Unternehmens entscheidet sich auf dem Markt. Ob das entsprechende Unternehmen über das notwendige Eigenkapital verfügt oder nicht, braucht den Staat nur insoweit zu interessieren, ob er durch seine ordnungspolitischen Rahmenbedingungen den Markteintritt beziehungsweise den Markterfolg erleichtert oder erschwert. Mit der Abgabe der Eigenkapitalbescheinigung hat der Staat zwar erfolgreich die Transaktionskosten der betroffenen Unternehmen erhöht. Aber weder der betroffene Unternehmer, noch der Staat werden aus dieser Vorschrift einen erkennbaren Nutzen ziehen können. Sie ist bürokratische Selbstbefriedigung.
Wobei die Berufsgenossenschaft dasselbe Anliegen hat. Sie möchte diese Auskünfte ebenfalls zu ihren Akten nehmen. Genauso gut gemeint wie sinnlos sind unter heutigen Bedingungen Vorschriften aus dem "Arbeitssicherheitsgesetz". Dort wird unter anderem die Tätigkeit der Betriebsärzte geregelt. Für die tatsächlichen gesundheitsgefährdenden Probleme am Arbeitsplatz sind diese nicht zuständig. Dass etwa gegenwärtig viele Mitarbeiter aus Angst vor Arbeitsplatzverlust krank am Arbeitsplatz erscheinen - kein Thema. Oder dass auf Grund gestiegener Leistungsanforderungen die Arbeit gesundheitsgefährdend sein kann - nicht relevant. Genausowenig verhindert diese Vorschrift krankmachende Verstöße gegen die Arbeitszeitverordnung. Etwa der im Speditionsgewerbe in vielen Unternehmen routinemäßig einkalkulierte Verstoß gegen die gesetzlichen Lenkzeiten. Übermüdete Fernfahrer werden zu fahrenden Zeitbomben mit katastrophalen Folgen im Falle eines Unfalles. Für die realen Probleme im Betriebsablauf ist ein Betriebsarzt also nicht zuständig. Daher macht er entweder gar nichts oder dasselbe wie der Hausarzt. Aber wieso braucht man dann einen Betriebsarzt? Der Betriebsarzt kostet die Unternehmen Geld und bringt dem Arbeitnehmer keinen nachweisbaren Nutzen. Der Verzicht auf die gesetzliche Normierung des Betriebsarztes im "Arbeitssicherheitsgesetz" würde keineswegs den ordnungspolitischen Verzicht auf Arbeitsschutzbestimmungen bedeuten. Sondern nur den Verzicht auf die Möglichkeit zum leistungslosen Einkommen für gewisse Gruppen in dieser Gesellschaft.
Klar wie koreanische Bedienungsanleitungen
Dem mittelständischen Speditionsgewerbe geht es in Deutschland nachweislich schlecht. Mit Hilfe der schon erwähnten GBZugV in Verbindung mit dem GüKG wird dieser ökonomische Niedergang für Wirtschaftshistoriker auch hinreichend dokumentiert sein. Es sei denn, dass Datenschutzbestimmungen die Vernichtung dieser Akten nach einem gewissen Zeitraum unabdingbar machen. Dabei dokumentieren wir nicht nur den Niedergang von Unternehmen, sondern auch ihre Tätigkeit. Dafür gibt es das "Verkehrsstatistikgesetz". Zuständige Behörde ist hier das Kraftfahrtbundesamt. Immerhin bekommt man dort eine Begründung für die Arbeit zugunsten des Gemeinwesens: "Kenntnisse über die Abwicklung und Entwicklung des Strassengüterverkehrs sind insbesondere zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen, wie der Planung von Straßenbaumaßnahmen, unerlässlich, u.a über Fahrtrouten, Fahr- und Beförderungsleistungen sowie Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen, die in der Güterverkehrsstatistik veröffentlicht werden."
Hilfreicherweise wird dabei zugleich ein Fragebogen mit beiliegender "Ausfüllanleitung" übersandt. Der Fragebogen ist ungefähr so nachvollziehbar wie die bisherige Steuerpolitik der Bundesregierung (aber die soll ja nun besser werden), und die Ausfüllanleitung ähnelt den gefürchteten Bedienungsanleitungen koreanischer Videorecorder. Ein mittelständisches Speditionsunternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern hat aber nicht die Mittel, um eine erfahrene Fachkraft zum Ausfüllen von Fragebögen einzustellen. Das im Anschreiben erwähnte Ordnungsgeld bei Nichtausfüllen oder Nichtzurücksenden des Fragebogens wirkt dabei motivierend für den betroffenen Unternehmer. Er wird seinen staatsbürgerlichen Pflichten nach Feierabend nachkommen. Ob mit der für statistische Erhebungen unabdingbar erforderlichen Sorgfalt? Wen interessiert das noch? Der Unternehmer hat einen Fragebogen ausgefüllt, das Bundesamt seine Statistiken von zweifelhaftem Wert, und die Politik entscheidet über Strassenbauprojekte kaum anhand von Ergebnissen der Verkehrsstatistik aus Flensburg.
Damit der Müll nicht Schaden nimmt
Neben dem "Kraftfahrtbundesamt" gibt es noch das "Bundesamt für Güterverkehr" in Münster. Diese Behörde wacht unter anderem darüber, ob gemäß Paragraf 7a des schon erwähnten GüKG eine "Güterschadenhaftpflichtversicherung" abgeschlossen worden ist. Bei Nichtvorliegen dieser Versicherung droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Der betroffene Spediteur transportiert mit seinen LKWs Schüttgüter (Sand, Kies, Splitt usw.) sowie Bauschutt. Es handelt sich also im landläufigen Verständnis um Müll oder nicht gerade zerbrechliche oder verderbliche Güter. Gleichwohl muss der Spediteur diese Güter über eine "Frachtführerhaftpflichtversicherung" mit Prämienzahlungen von insgesamt 550 Euro im Jahr für vier Lastkraftwagen versichern. Der Unternehmer versichert also Müll gegen den denkbaren Fall seiner Beschädigung oder Zerstörung. Genauso weiß er sich wegen der Vorsorge des Staates davor geschützt, dass aus Splitt in einer Körnung von 11 bis 16 Milimeter im Falle eines Schadens solcher mit 2 bis 8 Milimeter Körnung wird. Dieser ist teurer als jener. Und damit auch jedes Missverständnis vermieden wird: Eventuelle Beschädigungen durch das transportierte Gut werden natürlich von der KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert.
Selbst Indiana Jones wäre machtlos
Das sind nur Momentaufnahmen aus Deutschland im Frühsommer 2003. Jeder Leser der Berliner Republik macht in seinem Umfeld eigene Erfahrungen. Aber diese Erfahrungen spielen in der politischen Realität in Berlin offensichtlich keine Rolle. Dabei helfen solche Impressionen, den Blick zu schärfen. Walter Eucken, der Begründer der ordoliberalen Freiburger Schule, hat die Probleme unserer derzeitigen wirtschaftspolitischen Debatte prägnant zusammengefasst, obwohl er bekanntermaßen schon 1950 in London verstarb.
Wir erleben einen unrealistischen Doktrinarismus, der wirtschaftspolitische Erfahrungen souverän ignoriert - Hans Eichels prozyklische Konsolidierungspolitik kann in der Hinsicht schon historisch genannt werden. Dazu einen ungrundsätzlichen Punktualismus, der sich mittlerweile zu einem Dschungel an Vorschriften und Regelungen verdichtet hat, den nicht einmal mehr Indiana Jones durchschlagen könnte. Dabei geht es in den hier dokumentierten Fällen keineswegs um Stilblüten aus dem Behördenalltag. Für jede Vorschrift gibt es mit Sicherheit eine gute Begründung. Das Problem ist der Verlust ordnungspolitischen Denkens in diesem Land. Dafür sind gerade viele Ordoliberale aus dem Wirtschaftsministerium und selbst ernannte Ordnungspolitiker vom Typus Friedrich Merz verantwortlich. Diese haben Ordnungspolitik zum Kampfinstrument gegen Gewerkschaften, Arbeitnehmer und den Sozialstaat verkommen lassen. Dabei war Euckens Ordnungspolitik gegen zwei Feinde der Freiheit gerichtet: sowohl gegen die Zentrale Verwaltungswirtschaft als auch gegen eine Laissez-faire-Marktwirtschaft.
Bildung statt Bürokratie!
Eucken wandte sich gegen jede Form des Machtmissbrauchs. Eine davon ergibt sich aus der privaten Verfügbarkeit über Produktionsmittel. Ohne dass man nun Ordnungspolitik zum Allheilmittel für die wirtschaftliche Gesundung Deutschlands erklärt, bleibt eine Erkenntnis wichtig: Wir müssen eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, was der Staat in Zukunft verbindlich regeln soll und was besser in der autonomen Verantwortung der Bürger bleibt. Das bedeutet Selbstverantwortung. Ohne staatliche Regelungen gibt es keine unmittelbare Zuständigkeit des Staates für eventuelle Missstände: Diesen Zusammenhang haben die meisten Deutschen noch nicht begriffen. Wenn Gerhard Schröder also einen Mentalitätswandel anmahnt - hier hätte er seinen Sinn.
Allerdings erleben wir zur Zeit das Gegenteil. Der Staat zieht sich wortreich mit vulgärliberalem Gefasel über Eigenverantwortung aus seinen Kernkompeten-zen zurück. Etwa was die soziale Absicherung elementarer Lebensrisiken wie Alter oder Gesundheit betrifft. Gleichzeitig ist er immer weniger in der Lage, eine angemessene Infrastruktur in der Bildungspolitik oder in der kommunalen Daseinsfürsorge zu gewährleisten. Dort wird privatisiert. Zugleich bleibt eine Bürokratie erhalten, die zweifelhafte Statistiken erhebt, in parastaatlichen Einrichtungen wie diversen Kammern Monumente der Sinnlosigkeit errichtet und Müll gegen dessen Beschädigung versichert. In Kafkas Schloss geht es gemütlicher zu.