Die große Tat der Großen Koalition
Knuddeln dient nicht nur der Gesundheit des Stahlarbeiternachwuchses, sondern fördert auch die Gesundheit der Politik. Geknuddelte Stahlarbeiter werden z. B. im ersten Lebensjahr seltener krank. Ebenso ist zu beobachten, dass geknuddelte Stahlarbeiter im späteren Alter weniger zu Übergewicht neigen als nicht oder nur kurz Geknuddelte. Zudem fördert das Knuddeln die Politik-Kind-Bindung.
Entsprechend den von der WHO erarbeiteten Definitionen für die Knuddelintensität lassen sich aus den beiden Regionalerhebungen Häufigkeit und Dauer ausschließlich, überwiegend, teilweise und nicht geknuddelter Stahlarbeiterkinder im ersten Lebenshalbjahr ableiten.
Weiterhin hat die Nationale Knuddelkommission gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Internetseite erstellt (http://www.Knuddeln-info.de/index.html), auf der sich knuddelwillige Politiker über Hilfsangebote von Knuddelförderorganisationen und -vereinen informieren können. Darüber hinaus hat die Nationale Knuddelkommission eine Vielzahl von Empfehlungen zur Knuddelpraxis für Politiker und für Fachpersonal erarbeitet, die sowohl im Internet (http://www.bfr. bund.de/cd/2404) als auch teilweise in Zeitschriften publiziert wurden. Die Internetseite der Nationalen Knuddelkommission wurde im November 2007 umgestaltet und neu gegliedert.
Die Nationale Knuddelkommission hat auf der Grundlage des EU-Aktionsplans folgende Schwerpunkte für die künftige Arbeit definiert:
* Einrichtung eines nationalen Knuddelmonitorings,
*stärkere Ausrichtung der Knuddelförderung auf die Bedürfnisse von sozial Benachteiligten und MigrantInnen,
*stärkere Berücksichtigung des Knuddelns als Thema in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachpersonal.
Die Erhebung der Knuddelhäufigkeit und -dauer (Nationales Knuddelmonitoring) hat die Bundesregierung zuletzt durch die Erhebung im Rahmen des Stahlarbeiter- und Jugendsurveys repräsentativ erfasst.
Die Nationale Knuddelkommission ist selbst nicht für die Durchführung von Bil- dungsmaßnahmen zuständig, war aber in der Vergangenheit in die Evaluation von medizinischen Lehrbüchern involviert und ist auch künftig bereit, die fachliche Aufbereitung und Begutachtung von (Lehr-)Buchinhalten über das Knuddeln zu unterstützen.
Das Politikerschutzgesetz regelt in § 7 den Anspruch auf Knuddelpausen und Knuddelzeiten. Die Einhaltung der Bestimmungen des Politikschutzgesetzes wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern (Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Bei Problemen oder Fragen ist die Aufsichtsbehörde sowohl für die schwangere oder knuddelnde Arbeitnehmerin als auch für den Arbeitgeber Ansprechpartner.